Nach Presseberichten reisen anerkannte Asylbewerber zu Urlaubszwecken in das Land aus dem sie vorgeblich geflohen sind. Dazu erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland:

„Es klingt wie ein schlechter Scherz. Jemand der angeblich vor Tod und Gewalt geflohen ist, kehrt kurz nachdem sein Asylantrag bewilligt wurde, an den Ort zurück, wo ihm diese Gefahren nach eigenen Angaben drohen, und zwar, um dort Urlaub zu machen.

Die Behörden bestätigen, dass es diese Fälle gibt. Wie oft das vorkommt, weiß man weder bei der Arbeitsagentur noch im BAMF.

Allein, dass so etwas stattfindet, ist schon skandalös und muss zur sofortigen Aberkennung des Asylstatus führen, was aber bislang nicht passiert. Hier müssen schnell eindeutige Regeln geschaffen werden.

Der eigentliche Skandal dahinter ist aber, dass die Asylanträge dieser Personen überhaupt erst positiv beschieden wurden. Wenn der vorgebliche Verfolgerstaat gleichzeitig als Urlaubsland für ein und dieselbe Person  taugt, haben offenbar nie Fluchtgründe vorgelegen. Ganz offensichtlich wurden also positive Asylentscheidungen ohne Rechtfertigung getroffen. In diesen Fällen tritt das offen zu Tage.

Das legt nahe, dass im System der Asylentscheidungen ein grundsätzliches Versagen vorliegt. Die Art und Weise, wie über Asylanträge entschieden wird, muss genauer untersucht und schleunigst verbessert werden, sonst ist dem Asylmissbrauch Tür und Tor geöffnet.“

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