Berlin, 1. Februar 2017. Das „Investigativ-Magazin“ des ZDF „Frontal 21“ berichtete in der Ausgabe vom 31.01.2017 von angeblichen Konflikten mit den Landeswahlgesetzen, die nach der Heirat der AfD-Parteivorsitzenden Frauke Petry mit dem AfD-Landesvorsitzenden in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell bestünden. So sei im Zuge der Hochzeit ein gemeinsamer Wohnsitz beider notwendig, der dann entweder in Bochum oder Leipzig liegen müsse. Damit sei dann entweder Petrys Landtagsmandat in Sachsen oder Pretzells Spitzenkandidatur für den Landtag in NRW unmöglich.

Der Generalsekretär der sächsischen AfD, Uwe Wurlitzer, hat diese Auffassung heute zurückgewiesen:

„Wieder einmal stellt sich ein zwangsfinanzierter öffentlich-rechtlicher Sender mit seinem Magazin als Verbreiter von offensichtlichen ‚FakeNews‘ heraus. Man versuchte mit aller Macht ein Problem zu konstruieren, wo kein Problem besteht.“

Wurlitzer verwies in diesem Zusammenhang auf die Bundesrats-Drucksache Nr. 341/15 die eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung“ zum Bundesmeldegesetz beinhaltet, in der es für derartige Fälle unmissverständlich heißt:
„Unterhalten Ehegatten oder Lebenspartner je eine eigene Wohnung, von denen keine vorwiegend gemeinsam benutzt wird und haben sie auch keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensbeziehungen, ist § 22 Absatz 1, 3 und 4 BMG nicht einschlägig. In diesem Fall ist für jeden Ehegatten oder Lebenspartner eine alleinige Wohnung im Melderegister einzutragen.“

Dies veranlasste Wurlitzer zu folgendem Resümee:

„Man hatte nicht den Eindruck, dass es hierbei um sachliche oder investigative Berichterstattung ging, sondern dass bewusst führende Repräsentanten eines politischen Konkurrenten beschädigt werden sollten. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift wäre problemlos innerhalb weniger Minuten zu recherchieren gewesen.
Wenn die AfD Fehler begeht, entschuldigen wir uns dafür, wie wir erst kürzlich öffentlich unter Beweis gestellt haben. Ich erwarte in diesem Fall nun auch eine öffentliche Entschuldigung seitens des GEZ-zwangsfinanzierten Senders.“

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